AGG: Keine Männer in Mädcheninternat erwünscht
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt als Wunderwaffe gegen jegliche Form von Diskriminierung vor. Doch Ungleichbehandlung kann in bestimmten Fällen sinnvoll und gerechtfertigt sein - das stellte das Bundesarbeitsgericht nun fest. Ein Mann hatte geklagt, weil er Nachtschichten in einem Mädcheninternat übernehmen wollte. Er wurde mit dem Hinweis auf sein Geschlecht abgewiesen, klagte - und verlor.
Das Mädcheninternat darf nur Frauen für eine bestimmte Stelle berücksichtigen, stellten die Arbeitsrechtler klar. Die Nachtdienste seien auch an Ort und Stelle zu leisten und dafür stellt das weibliche Geschlecht nach Ansicht der Richter eine “wesentliche und entscheidende Anforderung” dar. Sie lehnten deshalb die Revision des unterlegenen Bewerbers ab, der 6750 Euro Entschädigung verlangt hatte.










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